Als Bergordnung wurde früher im Bergbau ein Gesetz bezeichnet, das als Ergänzung zum geltenden Bergrecht die Rechte und Pflichten der am Bergbau Beteiligten regelte.

Entwicklung und Beschreibung

Die Quellen, welche wir heute als Bergordnung verstehen und die sich selbst als Ordnung und Satzung bezeichnen, entstehen seit Anfang des 14. Jahrhunderts. Wir müssen sie von den mittelalterlichen Rechtsaufzeichnungen wie der Trienter Bergrechtsurkunden (1185–1208), dem Iglauer Bergrecht (älteres Bergrecht 1248/49, jüngeres Bergrecht zwischen 1282 und 1305) und Freiberger Recht (älteres Bergrecht nach 1307, jüngeres Bergrecht nach 1382) unterscheiden. Alle sind Gesetzeswerke die die Grundvoraussetzung für den Bergbau bilden. Das Ius regale montanorum König Wenzels II. von Böhmen geht in seinem Umfang weiter wie die geltenden Bergrechte und beruft sich auf diese. Damit wird diese Bergordnung, wohl vornehmlich für das Bergrevier Kuttenberg gedachte Gesetz, zum Vorbild der dann von den jeweiligen Landesherren für bestimmte Reviere erlassenen Bergordnungen. Auch die von Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, dem Landesherrn von Salzburg, erlassenen Constituciones et iura montana in Chastune (Gasteiner Bergordnung von 1342) waren eine (salzburgisch-landesfürstliche) Rechtssatzung zur Regelung des Montanwesens. Zu den bedeutsameren landesherrlichen Bergordnungen gehörte auch die bayerische Rechtssatzung von Rattenberg aus dem Jahr 1463, deren Geltungsbereich sich über die Herrschaften von Kitzbühel, Rattenberg und Kufstein erstreckte. Der Geltungsbereich von Bergordnungen konnte landesweit sein. Bergordnungen konnten auf Landesteile und auf einzelne Bergstädte beschränkt sein. Weiterhin bezogen sich die Bergordnungen immer auf bestimmte Metalle sowie Salz und Edelsteine. Besonders den frühen Bergordnungen war oft nur eine kurze Geltung beschieden. Entscheidend für die Rechtsprechung war die Annaberger Bergordnung von 1509. An ihr orientierten sich die meisten späteren Bergordnungen im europäischen Raum.

In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Bergordnungen durch landesweite Berggesetze ersetzt. Diese Notwendigkeit lässt sich am Beispiel Preußen verdeutlichen, wo nach den Territorialgewinnen durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815 50 verschiedene Bergordnungen galten.

Der Inhalt einer Bergordnung bestand im Wesentlichen aus folgenden Teilen:

  • das Bergamt mit seinen Bergbeamten (Bergstaat)
  • das Bergwerk mit seinem Bergleuten
  • das Hüttenwesen und die Hüttenleute
  • der Bergprozess und die Berggerichte
  • das Münzwesen

Darin enthalten waren sowohl detaillierte Bestimmungen über den Bergbau, den landesherrlichen Zehnt, den Aufbau der Bergbehörden als auch die Privilegien des Bergstandes.

Wenn beispielsweise ein Erzsucher ein neues Vorkommen (Gang) entdeckt zu haben glaubte, so musste er sich das Schürfrecht offiziell beim zuständigen Bergbeamten durch eine Mutung sichern. Erwies sich der Schurf als bauwürdig, beantragte er beim Bergamt eine Verleihung des Grubenfeldes. Der Bergbeamte prüfte diesen Antrag durch persönliche Besichtigung der Schürfstelle und bestimmte die Lage der Grube. Mit der Eintragung in das Lehnbuch war die Verleihung rechtskräftig. Mit der Verleihung wurde dem neuen Bergwerk (Grube, Stollen) ein Eigenname, oft ein Heiligenname, gegeben und eine Gebühr erhoben.

Bedingt durch die wirtschaftliche Bedeutung des Bergbaus für den Landesherren oder den Grundherren, hatte diese ein großes Interesse an einem florierenden Bergbau. Um Berggebrechen, wie Absaufen der Gruben, Einstürze durch fehlerhaften Abbau oder das Verschütten von Gängen, vorzubeugen, war es Aufgabe der Bergämter, die Bergwerke regelmäßig aufzusuchen (Befahrung) und sich weiterhin über alle Vorkommnisse unterrichten zu lassen. Diese Form der Bergaufsicht, bei der das Bergamt auch die Entscheidungen über Abbau, Grubenerweiterung (Vortrieb), Wasserhaltung unter anderem traf, wird auch als Direktionsprinzip bezeichnet. Im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts erwies sich diese Bevormundung als Hemmnis, so dass das Direktionsprinzip in den späteren Berggesetzen abgeschafft wurde und die Bergämter lediglich auf tatsächliche Aufsichtsaufgaben beschränkt wurden.

Beispiele von Bergordnungen und Bergprivilegien

Baden-Württemberg

Bayern und Franken

Böhmen und Mähren

Harz

Hessen

Nassau-Weilburg

Österreich

Pfalz

Polen

Sachsen

Schlesien

Thüringen

Ungarn

Kurköln/Herzogtum Westfalen

Literatur

  • Hermann Brassert (Hrsg.): Berg-Ordnungen der preussischen Lande. Köln 1858 (digitalis.uni-koeln.de)
  • Hubert Ermisch: Das Sächsische Bergrecht des Mittelalters. Giesecke & Devrient, Leipzig 1887 (archive.org)
  • Franz Johann Friedrich Meyer: Versuch einer Geschichte der Bergwerksverfassung und der Bergrechte des Harzes im Mittelalter. Eisenach 1817 (books.google.de)
  • Joseph von Sperges: Tyrolische Bergwerksgeschichte. Wien 1765 (books.google.de)
  • Aemil Steinbeck: Geschichte des Schlesischen Bergbaues, seiner Verfassung, seines Betriebes. 2 Bände, Breslau 1857ff. (Bd. 1 books.google.de)
  • Kaspar Maria von Sternberg: Umrisse einer Geschichte des Bergbaus und der Berggesetzgebung des Königreichs Böhmen. 2 Bände, Prag 1836/38
    • Bd. 1-1 books.google.de
    • Bd. 1-2 books.google.de
    • Bd. 2 books.google.de
  • Thomas von Wagner: Über die Chursächsische Bergwerksverfassung. Leipzig 1787 (books.google.de)
  • Ursprung vnd Ordnungen der Bergwerge inn Königreich Böheim Churfurstenthum Sachsen Ertzhertzogthum Osterreich Fürstenthumb Braunschweig vnd Luneburgk Graffschafft Hohenstein daren einstheils biss an hero noch nie in Druck ausgangen alles mit vleis zusammen getragen vnd was in iedem gehandelt auff nachfolgendem Blat zuberfundenn. In Vorlegung Henning Grossen dess Jüngern, Leiptzigk 1616 (hathitrust.org). 

Einzelnachweise

Weblinks

  • Codex Montanus. In: e-docs.geo-leo.de. Abgerufen am 4. April 2022 (Quelltextsammlung zum historischen Bergrecht). 

die 5 besten höchsten Berg Informationen, Vektorillustration Stock

Zeichen der BergSymbol 573096 Vektor Kunst bei Vecteezy

Vorsicht in den Bergen Nützliche Verhaltensregeln beim Bergwandern

Die verschiedenen Begriffe am Berg Peakwear

Vorsicht in den Bergen Nützliche Verhaltensregeln beim Bergwandern