Kaiserliche Botschaft, auch Kaiser-Botschaft oder Kaiserliche Sozialbotschaft, bezeichnet die zur Eröffnung des 5. Deutschen Reichstags am 17. November 1881 von Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck im Königlichen Schloss zu Berlin verlesene Botschaft Wilhelms I., die die deutsche Sozialgesetzgebung fortführte, nachdem eine erste Unfallversicherungsvorlage im Reichstag gescheitert war.
Inhalt und Bedeutung
Inhalt der Kaiserlichen Botschaft war hauptsächlich das Programm für den Aufbau einer Absicherung gegen Unfall, Krankheit und die Risiken des Alters für die arbeitende Bevölkerung, vor allem der Industriearbeiter.
Die Kaiserliche Botschaft wurde vermutlich mit dem Ziel erlassen, der zunehmenden politischen Bedrohung des inneren Friedens durch die anwachsenden Proteste der Arbeiter entgegenzuwirken, die durch die rasend schnell voranschreitende technische und wirtschaftliche Entwicklung von Ausbeutung und Armut bedroht waren (siehe: Sozialgesetzgebung, Sozialistengesetze). Nach Jürgen Osterhammel war es „eines der Ziele des Reichskanzlers [...], die autonom verwalteten Hilfskassen der Arbeiterbewegung zu schwächen.“
Neben den Zweigen der Sozialversicherung wurde mit der Kaiserlichen Botschaft auch das Prinzip der Selbstverwaltung eingeführt, das bei den Sozialversicherungsträgern bis heute Bestand hat.
Denkmal
Im Jahr 1896 wurde in Erinnerung an die Kaiserliche Botschaft vom Verband der Vereine Deutscher Studenten am Kyffhäuserdenkmal bei Bad Frankenhausen der Botschaftsgedenkstein errichtet.
Siehe auch
- Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland
Weblinks
- Abdruck der Rede im Stenographischen Bericht des Reichstages