Im Laufe der historischen Entwicklung der Universität Marburg, gab es eine Vielzahl geschäftsführender Leiter derselben. Welche hier erfasst sind. Wechselnde rechtliche Umstände, bewirkten Änderungen in den Dienstzeiten, beziehungsweise in der Betitelung derselben. In der Anfangszeit der Marburger Hochschule war man auf einen S semesterweisen Wechsel des Rektorats übergegangen. Das erste Halbjahr wurde damals als Sommersemester (Ss.) vom 1. Januar bis zum 30. Juni absolviert. Das zweite Halbjahr als Wintersemester (Ws.) vom 1. Juli bis zum 31. Dezember. Ab 1559 änderte man die Laufzeit des Rektorats auf eine jährliche Amtszeit. Sie dauerte vom 1. Juli des Jahres und endete am 30. Juni des Folgejahres. Mit dem beginnenden 17. Jahrhundert änderte sich ab 1600 abermalig die Rektoratslaufzeit. Diese begann dann am 1. Januar und endete am Beginn des Folgejahres.

Die Wahl des geschäftsführenden Leiters der Hochschule war von der Zugehörigkeit zu den vier Fakultäten, der philosophischen, der theologischen, der juristischen und der medizinischen Fakultät, der Marburger Universität abhängig. Durch die angewandte Praxis, Adlige mit dem Titel eines Rektors zu bekleiden, übernahmen die gewählten akademischen Kräfte das Amt des Prorektors. Daher sind diese gesondert angegeben. Beim Tod eines Rektors während seiner Amtszeit trat an seine Stelle ein Vertreter (auch: Prorektor), häufig der Amtsvorgänger. Ab 14. August 1727 übernahmen die Hessischen Landgrafen Friedrich II. und Wilhelm I. die Funktion des Rektors der Alma Mater. Die geschäftsführenden Leiter der Hochschule nannte man Prorektoren. Diese Amtsbezeichnung führte man im 19. Jahrhundert fort, ohne das dem eigentlichen Rektor ein Adliger vorgesetzt war. Ab 1819 übernahm der Leiter der Universität am zweiten Sonntag im September die Aufgabe und ab 1854 am Sonntag vor Beginn des Wintersemesters. 1868 verlegte man diesen Zeitpunkt auf den folgenden Sonntag mit dem Beginn des Wintersemesters. Ab 1870 wurde für den geschäftsführenden Leiter der Bildungseinrichtung wieder die Bezeichnung Rektor eingeführt und die Rektoratsübergabe an einem Sonn- oder Feiertag zwischen dem 12 und 19. Oktober durchgeführt. Daher wird im beginnenden 19. Jahrhundert der explizierte Antritt angeführt.

Am 1. April 1969 wurde die Stelle des Rektors der Universität durch ein dreiköpfiges Direktorium, das in wechselnder Besetzung bis zum 9. Februar 1971 bestand ersetzt. Seit 1971 steht als geschäftsführender Leiter der Präsident der Universität Marburg vor. Aufgrund der dafür entworfenen Präsidialverfassung, braucht dieser keine Professur mehr in Marburg innehaben, sondern kann auch ein externer Kandidat sein.

16. Jahrhundert

1527–1559

1559–1600

17. Jahrhundert

1601–1625

1625–1650

1651–1675

1676–1700

18. Jahrhundert

1701–1725

1726–1750

1750–1775

1775–1800

19. Jahrhundert

1801–1825

1826–1850

1851–1875

1876–1900

20. Jahrhundert

1901–1925

1926–1950

1950–1969

Bis 1971 leitete ein Direktorium die Universität.

Präsidenten

Literatur

  • Matrikel der Universität Marburg
  • Franz Gundlach: Catalogus professorum academiae Marburgensis, 1527–1910. Marburg 1927 (Digitalisat)

Weblinks

  • Rektoren der Universität Marburg
  • Rektoratsreden Marburg

Einzelnachweise


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