Der § 249 StGB der DDR stellte „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ unter Strafe. Dazu wurde auch die Prostitution in der DDR gezählt (siehe unten).
Rechtshistorischer Kontext
Gemäß § 361 RStGB (der seinerseits die §§ 117–119 des preußischen Strafgesetzbuchs von 1851 zum Vorbild hatte) wurde mit Haft bestraft,
Schlimmer als die Haftstrafe, die höchstens sechs Wochen dauerte (§ 18 RStGB), wog jedoch die Möglichkeit der anschließenden Unterbringung in einem Arbeitshaus.
Die Nationalsozialisten nutzten diese Rechtstradition als Grundlage für die Verschleppung und Ermordung von so genannten Asozialen. Die Asozialenpolitik der NS-Diktatur hatte nach 1945 zu keinem radikalen Bruch mit sozialen Vorurteilen und politischen Konzepten geführt. In der Bundesrepublik wurden 1969 die Arbeitshäuser und 1974 die o. g. Strafvorschriften abgeschafft.
In der DDR sollten Arbeitslager und ähnliche Einrichtungen zur Unterdrückung von „Arbeitsbummelei“ und „Arbeitsverweigerung“ eine abschreckende Wirkung zeigen.
Verurteilungen nach § 249
Der Spitzenwert an Verurteilungen von „Asozialen“ lag im Jahr 1973 mit 14.000 Fällen. Unter den DDR-Häftlingen stellten zu Arbeitserziehung Verurteilte die größte Gruppe. 1975 waren es über 11.300 (27 %). Durch ständige Überfüllung der entsprechenden Einrichtungen war sozialpädagogische Arbeit erheblich erschwert. Es herrschte die Auffassung, Arbeitserziehung sollte durch schwerste körperliche Arbeit geleistet werden.
Ursprüngliche Fassung des § 249 im Strafgesetzbuch (DDR) von 1968
Änderungen vom 7. April 1977
Per Gesetz vom 7. April 1977 wurden in Absatz 1 das Wort „Arbeitserziehung“ und im Absatz 3 die Worte „Arbeitserziehung oder“ gestrichen.
Neufassung vom 28. Juni 1979
Per Gesetz vom 28. Juni 1979 erhielt der § 249 folgende Neufassung:
Änderungen
Per Gesetz vom 14. Dezember 1988 wurde der § 249 Abs. 4 aufgehoben.
Infolge des Vertrags vom 18. Mai 1990 wurde durch Gesetz vom 29. Juni 1990 § 249 zum 1. Juli 1990 aufgehoben.
Literatur
- Sven Korzilius: „Asoziale“ und „Parasiten“ im Recht der SBZ/DDR. Randgruppen im Sozialismus zwischen Repression und Ausgrenzung (= Arbeiten zur Geschichte des Rechts der DDR; Bd. 4), Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2005. ISBN 978-3-412-06604-8
Einzelnachweise
Weblinks
- Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 1 vom 22. Januar 1968, S. 1ff., Digitalisat.
- Gesetz zur Änderung und Ergänzung straf- und strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen und des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten (3. Strafrechtsänderungsgesetz) vom 28. Juni 1979 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 17 vom 2. Juli 1979, S. 139ff., Digitalisat.