Die beiden Bürgerschaftswahlbereiche in Bremen sind die Wahlkreise zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft. Der Wahlbereich Bremen umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen, der Wahlbereich Bremerhaven das der Stadtgemeinde Bremerhaven. Der Bremischen Bürgerschaft gehören 84 Abgeordnete an. Hiervon werden 69 im Wahlbereich Bremen und 15 im Wahlbereich Bremerhaven gewählt.

Die Wahl erfolgt getrennt nach den beiden Wahlbereichen in einer Listenwahl nach dem Verhältniswahlrecht. Dies führt zu der bundesweiten Besonderheit, dass auch die Fünf-Prozent-Hürde getrennt nach den Wahlbereichen angewendet wird und ein Ergebnis über 5 % in einem der beiden Wahlbereiche dazu führt, dass die betreffende Partei Mitglieder in die Bürgerschaft entsendet, auch wenn sie auf Ebene des Landes unterhalb von 5 % liegt. Auch rücken im Falle des Ausscheidens aus der Bürgerschaft jeweils Nachrücker der betreffenden Parteiliste des jeweiligen Wahlbereichs nach.

Wahlgebiete und Mandate

Landtagswahl

Die Freie Hansestadt Bremen ist für die Bürgerschaftswahlen seit 1947 in zwei Wahlbereiche eingeteilt. Der Wahlbereich Bremen umfasst die Stadtgemeinde Bremen, der Wahlbereich Bremerhaven die Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Wahlbereiche sind nicht in Wahlkreise unterteilt. Die Wahlbereiche sind im § 5 des Bremischen Wahlgesetzes geregelt.

Die Verteilung der Mandate auf die beiden Wahlbereiche wurde vom Bremer Staatsgerichtshof 2004 für unzulässig erklärt. Bis dahin hatte Bremerhaven 16 Sitze erhalten. Nach der Entscheidung wurde 2006 das Gesetz geändert und die Zahl der Abgeordneten aus Bremerhaven auf 15 gesenkt.

Seit 2007 gehören damit der Bremischen Bürgerschaft (Landesparlament) 83 Abgeordnete an. Von den Mitgliedern der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) werden 68 Mitglieder im Wahlbereich Bremen (vorher 67) und 15 Mitglieder im Wahlbereich Bremerhaven (vorher 16) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Verhältniswahl aufgrund von Listenwahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen gewählt. Die Wahlvorschläge werden für die Städte Bremen und Bremerhaven getrennt aufgestellt.

Kommunalwahl

In der Stadt Bremerhaven werden die 48 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung neu gewählt. Wahlgebiet für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven ist das Stadtgebiet von Bremerhaven mit 75 Urnen- und 20 Briefwahlbezirken.

Im Gebiet der Stadt Bremen werden die 330 Beiratsmitglieder in den 22 Stadtteilbeiräten neu gewählt. Für die Beirätewahlen im Gebiet der Stadt Bremen ist die Stadt in 22 Beiratsbereiche eingeteilt. Wahlgebiet ist der jeweilige Beiratsbereich. Für die Stimmabgabe werden im Gebiet der Stadt Bremen 335 Urnenwahlbezirke gebildet und für die Briefwahl zusätzlich 82 Briefwahlbezirke.

In der Stadt Bremen und in der Stadt Bremerhaven sind die Wahlbezirke, Wahlräume und Wahlvorstände bei der verbundenen Landtags- und Kommunalwahl jeweils dieselben.

Liste der Bürgerschaftswahlbereiche

Weblinks

  • Aspekte innerstädtischen Wahlverhaltens bei der Bürgerschaftswahl in der Stadt Bremen (PDF; 747 kB)
  • statistik.bremen.de (PDF; 75 kB)
  • statistik-bremen.de
  • bremerhaven.de (PDF; 245 kB)
  • statistik.bremen.de (PDF; 303 kB)
  • statistik.bremen.de: Ergebnisse der Bürgerschaftswahlen (Landtag) 1991, 1995 und 1999 nach Stadtteilen (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive; PDF; 155 KB)
  • statistik.bremen.de (PDF; 1,6 MB)
  • Bremer Wahl-ABC. (PDF; 266 kB) Wissenswertes zu den Wahlen am 13. Mai 2007 im Lande Bremen. In: statistik.bremen.de. März 2007, archiviert vom Original am 14. Juli 2014; abgerufen am 20. April 2023. 

Einzelnachweise


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