Die Verfassung für Württemberg-Hohenzollern vom 18. Mai 1947 wurde durch das Gesetz vom 11. Dezember 1951 (RegBl. S. 127) geändert und durch Artikel 94 Absatz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 aufgehoben. Württemberg-Hohenzollern ging am 25. April 1952 im Bundesland Baden-Württemberg auf.

Literatur

  • Birgit Wilhelm: Das Land Baden-Württemberg: Entstehungsgeschichte – Verfassungsrecht – Verfassungspolitik. Böhlau Verlag, Köln Weimar, 2007

Weblinks

  • Verfassung für Württemberg-Hohenzollern vom 18. Mai 1947

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