Das Reisestipendium des Deutschen Archäologischen Instituts ist ein vom Deutschen Archäologischen Institut (DAI) seit 1859 jährlich vergebenes Stipendium zur Förderung des akademischen Nachwuchses in der Archäologie und ihren Nachbarwissenschaften.

Im Allgemeinen halten sich die Stipendiaten über einen längeren Zeitraum im Kulturraum der Klassischen Antike, also dem Mittelmeerraum, aber auch Vorderasien, auf. Die Stipendiaten sollen dabei einen Eindruck von den Ländern und der Kultur, besonders aber den archäologischen und historischen Stätten und Zeugnissen erhalten. Die Dauer des Stipendiums beträgt im Allgemeinen ein Jahr, kann aber in begründeten Ausnahmen um ein Jahr verlängert werden.

Geschichte und Modalitäten

Das Reisestipendium wurde erstmals 1859 vergeben und hieß zunächst Reichsstipendium. Die ersten Stipendiaten waren Alexander Conze und Adolf Michaelis. Zunächst wurden zwei Stipendien vergeben, vorrangig an Klassische Archäologen. Mit der Satzungsänderung des DAI von 1874 wurden fünf Stipendien eingerichtet, vier für Klassische Archäologen (damals häufig auch Philologen) und eines für einen Christlichen Archäologen. Letztere benötigten bis in die 1920er Jahre in der Regel einen theologischen Abschluss. Seit 1927/28 werden Prähistoriker mit einem von der Römisch-Germanischen Kommission vergebenen Stipendium sowie Bauforscher gefördert. Zeitweise wurden auch halbe Stipendien für Gymnasiallehrer vergeben. Die Anzahl der Reisestipendien richtete sich jeweils nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und der Zahl und Qualität der Bewerber. Erste Frau als Inhaberin des Stipendiums war 1908 die Theologin Carola Barth. Während bis einschließlich 1955, also in einem Zeitraum von fast 100 Jahren, nur sechs Frauen das Stipendium bekommen hatten, erhielten es 1956 gleich drei Frauen. Seitdem war die Vergabe an Frauen keine Ausnahme mehr, sondern die Regel.

Das Reisestipendium ist seit seiner Einrichtung 1859 zu einem äußerst nachhaltigen Instrument des DAI bei der Nachwuchsförderung geworden. Ein Großteil der späteren Hochschullehrer vor allem in der Klassischen Archäologie waren Inhaber des Stipendiums, aber auch nicht wenige Althistoriker und andere Altertumswissenschaftler empfangen das Stipendium. Neben dem Reisestipendium der Zentrale werden Reisestipendien auch von Teilorganisationen des DAI vergeben, namentlich der Römisch-Germanischen Kommission, der Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik sowie der Kommission für Archäologie Außereuropäischer Kulturen.

Die Stipendien werden jährlich ausgeschrieben und unter anderem im Archäologischen Anzeiger veröffentlicht. Die Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder den ständigen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren, wobei die Bewerber bei Einreichung der Dissertation nicht älter als 32 gewesen sein dürfen. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt bei der Jahressitzung der Zentraldirektion. Bei der Bewerbung sind neben den jeweiligen Abschlussarbeiten auch zwei Gutachten von Fachgelehrten über die Eignung des Bewerbers, Lebenslauf, Reiseplan und die schon veröffentlichten Druckschriften einzureichen. Derzeit beträgt die Förderung 17.000 €. Die Stipendiaten sind verpflichtet, bei den im Normalfall Mitte Juni stattfindenden Vorbereitungstreffen in der Berliner Zentrale des DAI teilzunehmen. Zudem sind sie verpflichtet, an den wissenschaftlichen Veranstaltungen der Auslandsabteilungen des DAI teilzunehmen, wenn sie zu dieser Zeit vor Ort sind. Vierteljährlich müssen sie dem DAI-Präsidenten berichten und ihm nach dem Ablauf der Studienreise einen zusammenfassenden Bericht vorlegen.

Neben dem Reisestipendium vergibt das DAI auch das Wülfing-Stipendium.

Liste der Reisestipendiaten

  • Zeitraum – Zeitraum des bewilligten Stipendiums
  • Reisestipendium des DAI – chronologisch-alphabetische Liste der Inhaber des Reisestipendiums des Deutschen Archäologischen Instituts
  • Reisestipendium der RGK – chronologisch-alphabetische Liste der Inhaber des Reisestipendiums der Römisch-Germanischen Kommission
  • Reisestipendium der KAGE – chronologisch-alphabetische Liste der Inhaber des Reisestipendiums der Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik
  • * – halbes Stipendium
  • ** – halbes Stipendium für Gymnasiallehrer
  • ² – Verlängerung des vorherigen Stipendiums
  • ³ – Inhaber eines Reisestipendiums der Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik vor dem Anschluss der Kommission an das DAI

Literatur

  • Siegmar von Schnurbein, In: Bericht der Römisch-Germanischen Kommission 82, 2001, S. 185–187.
  • Peter Trebsche: Die Reisestipendiaten der Römisch-Germanischen Kommission. In: Bericht der Römisch-Germanischen Kommission 82, 2001, S. 530–542.

Weblinks

  • Stipendiatenliste auf der Website des Deutschen Archäologischen Instituts
  • Stipendien und Förderungen des Deutschen Archäologischen Instituts
  • Richtlinien für Reisestipendien des Deutschen Archäologischen Instituts
  • Aktuelle Reisestipendiatinnen (Stipendiaten und ihre Qualifikationsarbeiten seit 2009/10)

Anmerkungen


Deutsches Archäologisches Institut (Hrsg.) Jahrbuch des Deutschen

Deutsches Archäologisches Institut [Hrsg.]; Archäologisches Institut

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