Unter der Rubrik Bekannte Personen (zuvor: Meistgesuchte Personen und Bekannte Tatverdächtige) listet das Bundeskriminalamt (BKA) seit mindestens 1999 ausgewählte Personen, die verdächtigt werden, Verbrechen in Deutschland oder an deutschen Staatsbürgern begangen zu haben. Die Anzahl der auf der Fahndungsliste geführten Personen ist weder begrenzt noch unterliegt die Liste einer spezifischen Reihenfolge.

Diese besondere Methode der Fahndung unterliegt mehreren Voraussetzungen:

  • bei namentlich bekannten Straftätern muss aufgrund eines Haftbefehls eine internationale Fahndung mit dem Ziel der Festnahme zwecks Auslieferung bestehen
  • es muss sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handeln
  • es muss die Zustimmung der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft zur Öffentlichkeitsfahndung im Internet vorliegen
  • der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in besonderem Maße berücksichtigt werden.

Aktuelle Fahndungen

Vergangene Fahndungen

Siehe auch

  • Personenfahndung
  • FBI Ten Most Wanted Fugitives

Weblinks

  • BKA.de: Fahndungen

Einzelnachweise


Nur Deutsche mit ausländischem Namen auf der BKAFahndungsliste? Nein!

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