Die Liste akademischer Grade (Deutschland) führt akademische Grade auf, die in Deutschland durch staatliche beziehungsweise staatlich anerkannte Einrichtungen verliehen werden oder in der jüngeren Geschichte verliehen wurden.

Bachelorgrad

Der Bachelor ist der erste akademische Grad und berufsqualifizierende Abschluss eines mehrstufigen Studienmodells. Die folgenden sieben Abschlussbezeichnungen können in Deutschland verwendet werden; fachliche Zusätze sind nicht möglich:

Davon abweichende (beispielsweise ältere) Bezeichnungen sind:

Mastergrad

Konsekutive Mastergrade

Konsekutive Studiengänge sind die häufigsten Masterstudiengänge (ca. 88 %) und bauen auf einen entsprechenden Bachelor auf. Ebenso kann nach einem Diplom-Studiengang ein Master-Studiengang absolviert werden. Für konsekutive Studiengänge gibt es zur Vereinfachung nur die folgenden sieben Mastergrade. Fachliche Zusätze sind dabei nicht mehr möglich.

Nicht-konsekutive und weiterbildende Mastergrade

Die Abschlussbezeichnungen weiterbildender sowie nicht-konsekutiver Masterstudiengänge können von den Hochschulen abweichend von den Bezeichnungen für konsekutive Masterstudiengänge gewählt werden. Daher kann es vorkommen, dass für inhaltlich ähnliche Studiengänge an verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Abschlussbezeichnungen vergeben werden. Am häufigsten sind jedoch die Bezeichnungen der oben genannten konsekutiven Mastergrade; wenn diese Abschlussbezeichnungen der konsekutiven Masterstudiengänge verwendet werden, müssen allerdings auch dieselben Anforderungen erfüllt werden.

Etwa jeder zehnte Masterstudiengang verleiht eine abweichende Abschlussbezeichnung, davon die Hälfte den Master of Business Administration (MBA). Die weiteren nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Mastergrade werden in Deutschland jeweils in seltenen Fällen vergeben, in der Regel deutschlandweit in ein oder zwei Studienangeboten. Teilweise findet das Angebot auch in internationaler Kooperation mit Hochschulen in Ländern statt, in denen der jeweilige Abschluss üblicher ist.

Davon abzugrenzen sind Masterabschlüsse, die ausschließlich von einer ausländischen Partnerhochschule verliehen werden, da die kooperierende Studieninstitution in Deutschland keinen Hochschulstatus besitzt. Beispielsweise wird der Master of Divinity derzeit nicht von deutschen Hochschulen verliehen.

Die Kürzel zu den Graden werden teils mit und teilweise nach angelsächsischem Vorbild ohne Punkte geschrieben.

Lizenziat

Teilweise wird der Anfangsbuchstabe L in den Graden, die wie der Doktorgrad vor dem Namen geführt werden, auch großgeschrieben.

Bakkalaureus- bzw. Baccalaureusgrad

Magistergrad

Diplomgrad

Duale Hochschule Baden-Württemberg

Der Diplomgrad Diplom (DH) kann nur durch Nachgraduierung eines bestehenden staatlichen Abschlusses Diplom (BA) erfolgen. Mit der Nachgraduierung erwirbt der Absolvent der vormaligen Berufsakademie einen vollwertigen akademischen Grad.

Fachhochschule

Kunst- und Musikhochschule

Universität

Der Diplom-Grad an bayerischen Universitäten wird um das Kürzel „Univ.“ ergänzt. Der Übersichtlichkeit halber werden die Grade hier nur ohne „Univ.“ angegeben, wenn der Grad auch an nicht-bayerischen Universitäten verliehen wird.

Doktorgrad

Hauptgrad

Ph.D.-Graduierung

An einer deutschen Hochschule erworbene akademische Grade oder hier verliehene Titel dürfen innerhalb Deutschlands nur in der Form geführt werden, wie sie in der Urkunde benannt sind. Einige deutsche Länder sehen auch für den im Inland erworbenen Ph.D. die alternative Führung als „Dr.“ vor. Bisher sehen die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Verleihung des Ph.D.-Grades in ihren Hochschulgesetzen vor, in Thüringen mit der abweichenden Schreibweise „Ph. D.“. Ein in einem EU- oder EWR-Staat erworbener Ph.D.-Grad kann in Deutschland als Dr. geführt werden (siehe Passregelung).

Sonstige Doktorgrade und Bezeichnungen

Ehrendoktorwürde

Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt nicht durch Dissertation, sondern aufgrund besonderer Leistungen nach Maßgabe der Regeln der verleihenden Hochschule.

Rechtliche Einschränkungen

Inländische Ehrendoktorwürden sowie bestimmte klerikale Grade oder Titel sind keine akademischen Grade und dürfen nur als solche und nicht in mit akademischen Graden verwechselbarer Weise geführt werden. Das Vortäuschen der Berechtigung einen akademischen Grad führen zu dürfen, ist in Deutschland nach §132a StGB illegal. Bei einem im Ausland (von einer dazu nach dem jeweiligen örtlichen Recht befugten Institution) verliehenen Grad oder Titel sieht die Kultusministerkonferenz der Länder mit Beschluss vom 21. September 2001 (Umsetzung in den Ländern erfolgte bis 2003) keine Pflicht zur Nostrifikation mehr vor. Ausländische Grade sowie Titel von dazu berechtigten Institutionen dürfen somit im Einklang mit den spezifischen Regularien des Landeshochschulgesetzes des amtlich gemeldeten Wohnortes des Titelträgers selbstverantwortlich geführt werden. Das Führen rein käuflich oder durch Spenden erworbener Grade oder Titel ohne Leistungserbringung ist sowohl für im In- wie auch im Ausland erworbene Titel durch alle Landeshochschulgesetze untersagt und ein strafbarer Verstoß gegen §132a StGB.

Siehe auch

  • Studentischer Grad

Einzelnachweise


Lebenslauf Akademischer Grad

Akademischer Grad Quelle Wikipedia Books LLC, Reference Series

Akademische Grade 2021 Mai 2021 Führung akademischer Grade A

Akad. Grade in Deutschland

Akademische Grade Eine detaillierte Übersicht Netzwerk für Curricula